Moderne Schulraumakustik in der Praxis

Von Dipl.-Ing. Birgit Dietze, Geschäftsführerin • Veröffentlicht am 30. September 2026 • Fachbereich: Raumakustik • © 2026 Dietze Akustik GmbH

1. Warum moderne Schulkonzepte eine noch bessere Raumakustik benötigen:

Moderne Schulen zeichnen sich durch neue pädagogische Ansätze aus, die das selbstständige Arbeiten in Gruppen und flexible Unterrichtsformen in den Fokus rücken. Moderne, offene Lernlandschaften und freie Architekturen ermöglichen flexible Unterrichtsformen, verursachen naturgemäß jedoch auch eine lebhaftere Geräuschkulisse und einen höheren Lärmpegel. Lärmstudien und Initiativen – wie das unter anderem von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) unterstützte Projekt „Lernen ohne Lärm“ – zeigen dahingehend deutliche Ergebnisse: Ein erhöhter Schallpegel in der Lernumgebung aktiviert unbewusste Stressreaktionen, mindert die Konzentrationsdauer und beeinträchtigt nachweislich den Lernerfolg der Schulkinder. Gleichzeitig bedeutet Lärm eine erhebliche Belastung für das Lehrpersonal – von chronischer Stimmbandüberlastung über dauerhaften vegetativen Stress bis hin zu beschleunigter mentaler Ermüdung und erhöhtem Konzentrationsaufwand. Eine vorausschauende Raumakustikplanung bildet daher die Grundvoraussetzung um die modernen Unterrichtsformen nachhaltig funktionsfähig zu machen. Durch gezielte Akustikmaßnahmen direkt dort wo Schall entsteht, werden störende Geräusche unmittelbar bedämpft. Durch den Einsatz hochabsorbierender Materialien, sowie den strategischen Einsatz von Akustikmöbeln lässt sich die Schallausbreitung in Räumen spürbar minimieren.

2. Praxisbeispiel: Das Münchner Lernhauskonzept am Gymnasium München Nord

Bei diesem Neubau wurde das innovative Münchner Lernhauskonzept realisiert, bei dem sich die Unterrichtsräume um eine zentrale, offene Lernlandschaft gruppieren. Um dieses Konzept funktionsfähig zu machen, nahm die Raumakustik im gesamten Gebäude einen zentralen Stellenwert ein – von den Klassenzimmern und den offenen Lernbereichen bis hin zur Schulaula und der Sporthalle. Die raumakustische Herausforderung bestand darin, die offenen Lernzonen akustisch so zu gestalten, dass Kinder dort gleichzeitig in Gruppen arbeiten, selbstständig lernen oder Pause machen können, ohne sich gegenseitig, oder den Unterricht in den angrenzenden Räumen zu stören. Die Fachplanung und Projektleitung für die Raumakustik wurde bei diesem Großprojekt von der heutigen Geschäftsführerin der Dietze Akustik GmbH, Dipl.-Ing. Birgit Dietze, im Rahmen ihrer damaligen Anstellung bei der Möhler + Partner Ingenieure GmbH in München durchgeführt. Diese wertvollen Praxiserfahrungen fließen heute in die fachliche Expertise des Ingenieurbüros für Raumakustik und Beschallungssimulation ein, um den aktuellen Richtlinien und Normen (insb. ÖNORM B 8115-3, ÖNORM EN ISO 3382-2, ASchG, VOLV) zu entsprechen.

Planungskonsequenzen für die Schularchitektur: Wie das Praxisbeispiel des Münchner Lernhauskonzepts verdeutlicht, erfordert eine funktionierende offene Lernlandschaft die systematische Kombination von schallabsorbierenden Flächen mit gezielten Abschirmungen und einer durchdachten Zonierung. Um die ungehinderte Schallausbreitung zwischen den Arbeitsgruppen zu minimieren, greift die Fachplanung hierbei erfolgreich auf bewährte raumakustische Prognoseverfahren zurück. Die frühzeitige Integration dieser raumakustischen Fachplanung in den integralen Entwurfsprozess ermöglicht eine präzise Zieldefinition und sichert die Wirtschaftlichkeit des Projekts, indem kostenintensive, nachträgliche Sanierungsmaßnahmen an Schulen von vornherein vermieden werden.

Rechtliche Grundlagen und normative Verweise:
 
Gesetzliche Vorgaben und Verordnungen:
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) – Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
  • Arbeitsstättenverordnung (AStV) – Insbesondere § 13 (Lärm) und § 27 zur Regelung der akustischen Bedingungen und zur Begrenzung der Nachhallzeit in Arbeitsräumen.
  • Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) – Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch Lärm und Vibrationen (maßgeblich für die Mindestanforderungen an den mittleren Schallabsorptionsgrad in Arbeitsräumen).
Baurechtliche Anforderungen:
  • OIB-Richtlinie 5: Herausgegeben vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB), definiert die baurechtlichen Mindestanforderungen an den raumakustischen Komfort in Bildungsstätten und Bürogebäuden.
Normen und Richtlinien:
  • ÖNORM B 8115-3 – Akustik im Hochbau, Teil 3: Raumakustik. Anforderungen an die Nachhallzeiten und schallabsorbierende Flächen in Abhängigkeit von der Raumnutzung 
  • ÖNORM EN ISO 3382-2 – Akustik – Messung von Parametern der Raumakustik, Teil 2: Nachhallzeit in gewöhnlichen Räumen.
  • ÖNORM EN ISO 3382-3 – Akustik – Messung von Parametern der Raumakustik, Teil 3: Großraumbüros.
  • VDI 2569:2019-10 – Akustische Gestaltung im Büro. Richtlinie zur akustischen Klassifizierung und zur Begrenzung der horizontalen Schallausbreitung in Mehrpersonenbüros.
Nach oben scrollen