Akustikmessungen
Akustikmessungen erfassen initial den Ist-Zustand (z. B. die Nachhallzeit) als Planungsgrundlage für gezielte Raumakustikmaßnahmen und verifizieren nach Projektabschluss die Einhaltung der normativen Vorgaben, z. B. in
- Unterrichtsräumen, Musikräumen, Seminarräumen – Einhaltung der Anforderungen an die Nachhallzeit gemäß ÖNORM B 8115-3
- Werkstätten, Industriebetrieben, etc. – Einhaltung der Anforderungen gemäß Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV), Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), hinsichtlich Lärmpegelgrenzen
- Großraumbüros – Einhaltung der Vorgaben gemäß VDI 2569
- Betrieben des Musik- und Unterhaltungssektors – Einhaltung der Anforderungen gemäß Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV), Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), hinsichtlich Lärmpegelgrenzen
Leistungsumfang
Messung von Parametern der Raumakustik in Aufführungsräumen gemäß ÖNORM EN ISO 3382-Teil 1
- Messung der Nachhallzeit in gewöhnlichen Räumen wie z. B. Klassenräumen, Büroräumen, etc. gemäß ÖNORM EN ISO 3382-Teil 2
- Messung von Parametern der Raumakustik im Großraumbüro gemäß ÖNORM EN ISO 3382-Teil 3
Messung der Sprachverständlichkeit mittels Sprachübertragungsindex (STI) gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60268-16
- Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz gemäß ÖNORM EN ISO 9612
