Akustikmessungen

Akustikmessungen erfassen initial den Ist-Zustand (z. B. die Nachhallzeit) als Planungsgrundlage für gezielte Raumakustikmaßnahmen und verifizieren nach Projektabschluss die Einhaltung der normativen Vorgaben, z. B. in 

  • Unterrichtsräumen, Musikräumen, Seminarräumen – Einhaltung der Anforderungen an die Nachhallzeit gemäß ÖNORM B 8115-3
  • Werkstätten, Industriebetrieben, etc. – Einhaltung der Anforderungen gemäß Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV), Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), hinsichtlich Lärmpegelgrenzen
  • Großraumbüros – Einhaltung der Vorgaben gemäß VDI 2569
  • Betrieben des Musik- und Unterhaltungssektors – Einhaltung der Anforderungen gemäß Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV), Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), hinsichtlich Lärmpegelgrenzen

Leistungsumfang

  • Messung von Parametern der Raumakustik in Aufführungsräumen gemäß ÖNORM EN ISO 3382-Teil 1

  • Messung der Nachhallzeit in gewöhnlichen Räumen wie z. B. Klassenräumen, Büroräumen, etc. gemäß ÖNORM EN ISO 3382-Teil 2 
  • Messung von Parametern der Raumakustik im Großraumbüro gemäß ÖNORM EN ISO 3382-Teil 3
  • Messung der Sprachverständlichkeit mittels Sprachübertragungsindex (STI) gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60268-16

  • Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz gemäß ÖNORM EN ISO 9612
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